Webinar «Verträge und Vertragsmanagement bei IT-Beschaffungen»
Verträge stehen am Anfang und am Ende jeder IT-Beschaffung. Trotz ihrer Wichtigkeit werden sie von IT-Organisationen oftmals stiefmütterlich behandelt. Es fehlt an Know-How und Personalressourcen, so dass das Thema oft an externe Juristinnen und Juristen outgesourct wird. Dagegen ist nichts einzuwenden – doch passende IT-Verträge entstehen nur in der Kombination von juristischer Erfahrung und spezifischen Kenntnissen der jeweiligen IT-Umgebung und der Anforderungen. Unser Webinar bietet Praxiserfahrungen und Tipps für die Umsetzung.
Verträge spielen im Lebenszyklus von IT-Lösungen gleich mehrmals eine wichtige Rolle: bei einer IT-Beschaffung (als Vorgaben und Rahmenbedingungen), beim Abruf von Leistungen (bspw. bei Rahmenverträgen) und im IT-Betrieb und Support (Stichwort Service Level Agreemet, SLA). Organisationen welche das Thema im Griff haben, verfügen über ausgereifte und modulare Vertragsvorlagen und wissen diese einzusetzen. Sie haben auch ein Vertragsmanagement etabliert, so dass Änderungen nachgezogen werden, kritische Situationen rechtzeitig erkannt werden und die Verantwortlichkeiten stufengerecht geregelt sind.
Dipl. Steuerexperten / Steuerexpertin (60-100%)
Die Probst Partner AG ist eine international tätige Anwaltskanzlei mit Sitz in Winterthur. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Dipl. Steuerexperten / Steuerexpertin (60-100%)
Was bringen Sie mit?
Sie verfügen über sehr gute juristische oder betriebswirtschaftliche Qualifikationen und eine breite Erfahrung im Steuerrecht. Sie sind gewandt im Umgang mit Wort und Feder und können sich auch auf Englisch mündlich und schriftlich einwandfrei ausdrücken.
Geheimhaltung im Arbeitsverhältnis
Mitarbeitende im Assistenzbereich spielen eine tragende Rolle in jedem Unternehmen. Sie sind oft tief in die Abläufe eingebunden, haben Zugang zu sensiblen Informationen und erlangen notwendigerweise von solchen Kenntnis. Die Geheimhaltung ist nicht nur eine Frage der Professionalität, sondern auch gesetzlich normiert. Aber welche Pflichten gibt es und wie können sie die Arbeit beeinflussen?
Gemäss Art. 321a Abs. 4 OR dürfen Arbeitnehmende geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Dienst des Arbeitgebenden Kenntnis erlangen, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen. Dabei betreffen Fabrikationsgeheimnisse den technischen Bereich, so zum Beispiel ein spezifisches Produktionsverfahren oder Forschungsergebnisse. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören Themen des kaufmännischen-organisatorischen Bereichs wie Kundenverzeichnisse, Marketing oder Personalwesen. Die Gesetzesbestimmung schützt die berechtigten Interessen des Arbeitgebenden, indem sie die Weitergabe dieser geheimen Informationen an Dritte verbietet. Dazu zählen insbesondere Mitbewerbende, aber auch Freundinnen und Freunde, Familie oder nicht berechtigte Mitarbeitende.
Roy Levy ist Richter am Schweizer Sportgericht
Die Probst Partner AG gratuliert ihrem Partner Roy Levy herzlich zur Wahl als Richter beim Schweizer Sportgericht. Er übt sein neues Nebenamt bis zum 31. Dezember 2024 aus. Die Stiftung wurde von Swiss Olympic per 1. Juli 2024 gegründet und übernimmt die Aufgaben der früheren Disziplinarkammer des Schweizer Sports.
Einführung eines Transparenzregisters für alle juristischen Personen
Ein umstrittener Schritt im Kampf gegen Geldwäscherei und Steuerhinterziehung
Die Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen steht im Zentrum aktueller Debatten über Massnahmen gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Gesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können zur Verschleierung der Herkunft finanzieller Mittel missbraucht werden. Der Bundesrat hat als Antwort darauf den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) präsentiert, der ein zentrales eidgenössisches Transparenzregister vorsieht.
Delegiertenversammlung 2024 BPW Switzerland
Winterthur bildet! Kultur | Technik | Wissen
Unter diesem Motto setzt der BPW Winterthur den Rahmen für unvergessliche Momente und führt die 24. Delegiertenversammlung des BPW Sitzerland durch, die von der Probst Partner AG als stolze Sponsorin unterstützt wird!
Auf die Teilnehmenden wartet neben der Delegiertenversammlung mit Grusswort von Bundesrätin Karin Keller-Sutter un dem Gala-Aben ein abwechslungsreiches Programm – unter anderem mit spannenden Workshops wie:
Webinar «Cloud Beschaffungen – Praxisfragen und Erfahrungen»
Die IT-Beschaffung «aus der Cloud» ist zunehmend auch ein Thema für Verwaltungen und Betriebe der öffentlichen Hand. Bisher haben Bedenken wegen Datenschutz und IT-Sicherheit die Akzeptanz von Cloud-Lösungen im öffentlichen Umfeld behindert. Doch die Marktveränderungen bei «Software as a Service» und «Platform as a Service» Lösungen wirken sich auf das IT-Beschaffungswesen aus.
Die Beschaffung von Cloud-Lösungen wird für IT und Fachbereiche immer relevanter, da es für manche Anwendungsbereiche kaum mehr Alternativen gibt (z.B. bei spezifischen Fachanwendungen). In anderen Fällen sind Cloud-Lösungen beim Funktionsumfang überlegen, haben eine breitere Nutzerbasis und ein grösseres Ökosystem, sind einfacher umzusetzen oder kostengünstiger. In der öffentlichen Verwaltung stehen der Beschaffung von Cloud-Lösungen jedoch oft Hürden im Wege, insbesondere Bedenken zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Mit den richtigen Vorgaben, Konzepten und vertraglichen Grundlagen können diese Hürden überwunden werden.
Teilbezug von Altersleistungen
Nachdem das Schweizer Volk die AHV-Revision am 25. September 2022 mit einer knappen Mehrheit angenommen hat, wird diese am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Neben Anpassungen in der ersten Säule bringt die Reform auch in der zweiten Säule Veränderungen mit sich, die für die Pensionsplanung wichtig sind.
Bereits jetzt erlauben die meisten Pensionskassen ihren Versicherten im Rahmen einer Teilpensionierung den vorzeitigen Bezug von Altersleistungen. Mit Inkrafttreten der AHV-Revision sind nun alle Pensionskassen verpflichtet, Teilpensionierungen zu ermöglichen. Durch den Teilbezug von Altersleistungen kann zumindest teilweise das Einkommen ausgeglichen werden, das durch die Reduzierung des Arbeitspensums entfällt. Wer z.B. mit 60 Jahren sein Arbeitspensum von 100% auf 70% reduziert, kann bereits dann 30% seines Pensionskassenguthabens beziehen.