Änderung der Preisbekanntgabeverordnung
Werberechtsupdate: Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2024 beschlossen, die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) zu ändern; die Verordnungsänderung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Welche Änderungen damit verbunden sind, wird im Folgenden dargestellt.
Die PBV und die bisherige Regelung
Bei der Bekanntgabe von zwei Preisen, dem normalen und dem verbilligten, sind die Bedingungen der PBV zu beachten. Sie beschränkt an sich nicht die Freiheit zur Preisfestsetzung, sondern regelt die Möglichkeiten, auf Preisentwicklungen hinzuweisen.
Social Media am Arbeitsplatz
Soziale Medien sind längst fester Bestandteil des Alltags – auch in der Arbeitswelt. Besonders über die Fest- und Feiertage sind Netzwerke gefüllt mit Geschichten, Fotos und Grüssen. Doch wie sieht es aus, wenn Mitarbeitende Social Media während der Arbeitszeit nutzen?
Soziale Netzwerke bieten Unternehmen Möglichkeiten, ihre Reichweite und ihr Ansehen zu steigern. Mitarbeitende, die auf Plattformen wie LinkedIn und Xing aktiv sind, können durch Vernetzung und Beiträge das Employer Branding positiv beeinflussen. Diese Aktivität wirkt auf potenzielle Bewerbende wie auf Kundinnen und Kunden. Gleichzeitig birgt die Nutzung Risiken: Unbedachte Posts oder Informationen können (unbeabsichtigt) vertrauliche Daten preisgeben oder negative Auswirkungen auf die Unternehmensreputation haben.
Lieferketten-Compliance 2025: Aktuelle Entwicklungen zu CSDDD und LkSG
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ("CSDDD") trat diesen Sommer in Kraft und wird nun schrittweise in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Deutschland kannte mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtsgesetz (LkSG) bereits ein gleichgesinntes Gesetz, das nun mit der Umsetzungspflicht der CSDDD voraussichtlich nochmals angepasst wird.
Auch Schweizer Unternehmen sind von diesen Regelungen betroffen, da ausländische Kunden ihre gesetzlichen Pflichten vertraglich häufig auf Zulieferer überbinden. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, empfiehlt es sich daher für Schweizer Unternehmen, sich mit den gesetzlichen Massnahmen trotz fehlender direkter Verpflichtung frühzeitig auseinander- und soweit möglich bereits umzusetzen.
Webinar «Verträge und Vertragsmanagement bei IT-Beschaffungen»
Verträge stehen am Anfang und am Ende jeder IT-Beschaffung. Trotz ihrer Wichtigkeit werden sie von IT-Organisationen oftmals stiefmütterlich behandelt. Es fehlt an Know-How und Personalressourcen, so dass das Thema oft an externe Juristinnen und Juristen outgesourct wird. Dagegen ist nichts einzuwenden – doch passende IT-Verträge entstehen nur in der Kombination von juristischer Erfahrung und spezifischen Kenntnissen der jeweiligen IT-Umgebung und der Anforderungen. Unser Webinar bietet Praxiserfahrungen und Tipps für die Umsetzung.
Verträge spielen im Lebenszyklus von IT-Lösungen gleich mehrmals eine wichtige Rolle: bei einer IT-Beschaffung (als Vorgaben und Rahmenbedingungen), beim Abruf von Leistungen (bspw. bei Rahmenverträgen) und im IT-Betrieb und Support (Stichwort Service Level Agreemet, SLA). Organisationen welche das Thema im Griff haben, verfügen über ausgereifte und modulare Vertragsvorlagen und wissen diese einzusetzen. Sie haben auch ein Vertragsmanagement etabliert, so dass Änderungen nachgezogen werden, kritische Situationen rechtzeitig erkannt werden und die Verantwortlichkeiten stufengerecht geregelt sind.
Dipl. Steuerexperten / Steuerexpertin (60-100%)
Die Probst Partner AG ist eine international tätige Anwaltskanzlei mit Sitz in Winterthur. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n
Dipl. Steuerexperten / Steuerexpertin (60-100%)
Was bringen Sie mit?
Sie verfügen über sehr gute juristische oder betriebswirtschaftliche Qualifikationen und eine breite Erfahrung im Steuerrecht. Sie sind gewandt im Umgang mit Wort und Feder und können sich auch auf Englisch mündlich und schriftlich einwandfrei ausdrücken.
Geheimhaltung im Arbeitsverhältnis
Mitarbeitende im Assistenzbereich spielen eine tragende Rolle in jedem Unternehmen. Sie sind oft tief in die Abläufe eingebunden, haben Zugang zu sensiblen Informationen und erlangen notwendigerweise von solchen Kenntnis. Die Geheimhaltung ist nicht nur eine Frage der Professionalität, sondern auch gesetzlich normiert. Aber welche Pflichten gibt es und wie können sie die Arbeit beeinflussen?
Gemäss Art. 321a Abs. 4 OR dürfen Arbeitnehmende geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Dienst des Arbeitgebenden Kenntnis erlangen, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen. Dabei betreffen Fabrikationsgeheimnisse den technischen Bereich, so zum Beispiel ein spezifisches Produktionsverfahren oder Forschungsergebnisse. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören Themen des kaufmännischen-organisatorischen Bereichs wie Kundenverzeichnisse, Marketing oder Personalwesen. Die Gesetzesbestimmung schützt die berechtigten Interessen des Arbeitgebenden, indem sie die Weitergabe dieser geheimen Informationen an Dritte verbietet. Dazu zählen insbesondere Mitbewerbende, aber auch Freundinnen und Freunde, Familie oder nicht berechtigte Mitarbeitende.
Roy Levy ist Richter am Schweizer Sportgericht
Die Probst Partner AG gratuliert ihrem Partner Roy Levy herzlich zur Wahl als Richter beim Schweizer Sportgericht. Er übt sein neues Nebenamt bis zum 31. Dezember 2024 aus. Die Stiftung wurde von Swiss Olympic per 1. Juli 2024 gegründet und übernimmt die Aufgaben der früheren Disziplinarkammer des Schweizer Sports.
Einführung eines Transparenzregisters für alle juristischen Personen
Ein umstrittener Schritt im Kampf gegen Geldwäscherei und Steuerhinterziehung
Die Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen steht im Zentrum aktueller Debatten über Massnahmen gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Gesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können zur Verschleierung der Herkunft finanzieller Mittel missbraucht werden. Der Bundesrat hat als Antwort darauf den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) präsentiert, der ein zentrales eidgenössisches Transparenzregister vorsieht.