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SchKG: Erleichterungen bei ungerechtfertigten Betreibungen

Der Bundesrat hat im September 2018 mitgeteilt, dass per 1. Januar 2019 verschiedene neue Bestimmungen für das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht in Kraft gesetzt werden sollen. Seit dem 1. Januar 2019 gelten sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger die folgenden neuen Bestimmungen: 

Gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG kann der Schuldner neu dafür sorgen, dass die Betreibungsämter keine Auskunft an Dritte über etwaige Betreibungen erteilen dürfen. Dafür muss der Schuldner beim zuständigen Betreibungsamt eine entsprechendes Gesuch einreichen. Dies ist nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls möglich. Danach hat der Gläubiger innert 20 Tagen den Nachweis zu erbringen, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat. Erbringt der Gläubiger aber diesen Nachweis, wird die Auskunft an Dritte nach wie vor erteilt.

Vorboten der Unternehmungssteuerreform: Abschaffung der Prinzipalgesellschaften und der Swiss Finance Branch ab 2019

Gemäss einer Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 15. November 2018 wird im Hinblick auf die geplante Unternehmungssteuerreform bereits die Abschaffung der privilegierten Besteuerungs-Regime der Prinzipalgesellschaften und der Swiss Finance Branch angesteuert. Ab dem kommenden Jahr werden diese besonderen Besteuerungsformen, die nicht auf einer (expliziten) gesetzlichen Grundlage beruhten, nicht mehr zur Verfügung stehen.

Beim Datenschutz haben Schweizer Unternehmen Aufholbedarf

Anspruch und Realität in Bezug auf Datenschutz klaffen in Schweizer Unternehmen auseinander. Dies zeigt eine Studie «Datenschutz in Schweizer Unternehmen 2018», welche Dr. Michael Widmer zusammen mit Dr. Nico Ebert von der ZHAW verfasst hat. Gemäss der Umfrage stellen KMU kaum entsprechende Ressourcen zur Verfügung. In 70 Prozent der befragten Unternehmen fehlt es an Datenschutzbeauftragten.

Weitere Information finden sich hier: https://www.zhaw.ch/de/medien/medienmitteilungen/detailansicht-medienmitteilung/news-single/beim-datenschutz-haben-schweizer-unternehmen-aufholbedarf/

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"Unwissenheit bietet keine Schutz – Die Haftung von Stiftungsräten bei klassischen Stiftungen"

Wie Dr. Christoph D. Studer im Interview mit dem Magazin "Die Stiftung" ausführt, haften auch ehrenamtliche Stiftungsräte für die Verletzung ihrer Pflichten. Entsprechend ist es wichtig, sich der mit der Aufgabe verbundenen Pflichten bewusst zu sein.  

Unter Organhaftung Schweiz veröffentlicht Dr. Christoph D. Studer regelmässig Beiträge zum Thema Organhaftung.

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Revision der Revisionshaftung: Neuverteilung der Haftungsrisiken?

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Expert Focus nehmen unsere Mitarbeiter Dr. Christoph D. Studer und Dr. Oliver Fritschi Stellung zur geplanten Gesetzesänderung zur Revisionshaftung. Obwohl selten Hauptverantwortliche, muss die Revisionsstelle in aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozessen regelmässig den grössten Teil des Schadenersatzes leisten. Nach weitverbreiteter Meinung ist es aber verfehlt, dass das Kontrollorgan so faktisch zum Ausfallbürgen für zahlungsunfähige Verwaltungsräte wird. Die Autoren halten das Revisionsvorhaben für geeignet, die Problematik zu entschärfen.   

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Zur zivilrechtlichen Haftung von Organen der Raiffeisen

Der Fall Raiffeisen gibt Anlass zu einigen grundlegenden Gedanken zum Verantwortlichkeitsrecht bei Genossenschaften. Wer haftet wem gegenüber. Welchen Einfluss haben die angeblichen Interessenskonflikte und was nützt ein Rücktritt als Verwaltungsrat?  

Der Beitrag "Verantwortlichkeitsklagen bei gelöschten Gesellschaften" (http://organhaftung-schweiz.ch/zur-zivilrechtlichen-haftung-von-organen-der-raiffeisen/) befasst sich etwas ausführlicher mit diesem Thema.

Unter Organhaftung Schweiz veröffentlicht Dr. Christoph D. Studer regelmässig Beiträge zum Thema Organhaftung.

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Verantwortlichkeitsklagen bei gelöschten Gesellschaften

Selbst die Organe einer bereits gelöschten Gesellschaft können noch zur Verantwortung gezogen werden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung müssen bei der Geltendmachung des Gesellschaftsschadens aber zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. 

Der Beitrag "Verantwortlichkeitsklagen bei gelöschten Gesellschaften" (http://organhaftung-schweiz.ch/verantwortlichkeitsklagen-bei-geloeschten-gesellschaften/) befasst sich etwas ausführlicher mit diesem Thema.

Unter Organhaftung Schweiz veröffentlicht Dr. Christoph D. Studer regelmässig Beiträge zum Thema Organhaftung.

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Sportanwalt Roy Levy bei 10vor10

Am 25. Juni 2018 interviewte das Schweizer Fernsehen SRF unseren Sportanwalt Roy Levy für die Sendung 10vor10. Er wurde vom SRF angefragt, eine Expertenmeinung zu den Entscheiden der FIFA Disziplinarkommission abzugeben, welche das Doppeladler Zeichen durch die Fussballspieler Xhaka, Shaqiri und Lichtsteiner während des WM Spiels gegen Serbien nur mit einer Busse sanktioniert hat. Den ganzen Beitrag sehen Sie hier: https://www.srf.ch/play/tv/redirect/detail/40485b3e-98f8-4a14-92af-32824028793d  

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