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Das (faktische) Ende der Inhaberaktie

Das Parlament hat am 21. Juni 2019 das neue Bundesgesetz zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke verabschiedet. Damit verschärfen sich die Transparenzvorschriften für Inhaberaktien schon wieder, nachdem die Schweiz bereits 2015 die Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) umgesetzt hat (Schaffung Inhaberaktienregister und Meldepflicht des wirtschaftlich Berechtigten).

Das neue Gesetz wird voraussichtlich anfangs 2020 in Kraft treten und bedeutet für Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, aber auch für die Inhaberaktionäre selbst, Handlungsbedarf. Indirekt betroffen sind Gläubiger, deren Forderungen mit Inhaberaktien besichert sind (Wertpapierverpfändung).

Neu wird die Ausgabe von Inhaberaktien nicht mehr zulässig sein. Ausnahmen bestehen bei börsenkotierten Unternehmen oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Abgesehen davon müssen innerhalb von 18 Monaten bestehende Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden. Inhaberaktionären, welche die bereits seit 2015 bestehende Pflicht zur Meldung des Erwerbs nicht nachgekommen sind und ihrer Meldepflicht auch nach Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien nicht rechtzeitig nachkommen, können ihre Aktien verlieren (mittels Einzug und Vernichtung durch die Gesellschaft). Bei der Verletzung der Meldepflichten durch Inhaberaktionäre oder der Verletzung der vorschriftsgemässen Führung des Aktienbuchs und des Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen drohen Bussen. Ausserdem gilt die Nichtbeachtung der neuen Regeln als Organisationsmangel, welcher zur Auflösung der Gesellschaft durch das Handelsregisteramt führen kann.

Falls eine Gesellschaft noch Inhaberaktien ausstehend hat und unter keine der beiden Ausnahmen fällt, kann bereits jetzt und ohne Zeitdruck eine Umwandlung an Hand genommen werden. Aufgrund der drohenden Sanktionen tun die Gesellschaft und deren Aktionäre gut daran, den Meldepflichten nachzukommen und die nötigen Verzeichnisse rechtmässig zu führen. 

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