Mit der letzten Publikation "Steuerinformationen", erarbeitet von der Eidgenössischen Steuerverwaltung und herausgegeben von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), wird tabellarisch die geltende Ordnung der Kantone bezüglich der Öffentlichkeit der Steuerregister vorgestellt.
Lediglich in den Kanton Freiburg und Neuenburg erfolgt eine öffentliche Auflage der Steuerfaktoren (im Kanton FR zeitlich auf 60 Tage beschränkt).
Die Mehrheit der Kantone sieht prinzipiell weder ein öffentliches Steuerregister, noch ein Einsichtsrecht Dritter vor.
Ein grundsätzliches Einsichtsrecht sehen folgende Kantone Vor: ZH, BE, FR, SG, VS, NE.
Im Kanton Zürich können Steuerpflichtige ihre Daten im Steuerregister sperren lassen. Dritte können dann nur noch in qualifizierten Umständen eine Herausgabe der Steuerfaktoren verlangen.
Weitere Information sind der Januarausgabe der Steuerinformationen zu entnehmen (Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/allgemein/steuerinformationen/fachinformationen/schweizerisches-steuersystem/dossier-steuerinformationen.html )
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