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UBS – Verweigerung der Entlastung des Verwaltungsrats

Die Verweigerung der Entlastung ist ein Warnschuss, hat aber noch keine direkten Auswirkungen auf den Verwaltungsrat. Überhaupt wird die Entlastung (Décharge) oft überschätzt. Dieser Beitrag setzt sich mit den Folgen der Entlastung bzw. der Verweigerung der Entlastung auseinander. 

Unter Organhaftung Schweiz veröffentlicht Dr. Christoph D. Studer regelmässig Beiträge zum Thema Organhaftung.

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