Newsletter über die Revision des Datenschutzgesetzes in der Schweiz
Unsere Pangea Net Partnerkanzlei BRANDI in Deutschland berichtet in ihrem Datenschutz-Newsletter über die Revision des Datenschutzgesetzes in der Schweiz. Wir haben den Newsletter zusammen mit BRANDI verfasst.
Das neue Schweizer Datenschutzrecht tritt voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft. Infolge fehlender Übergangsfrist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen Unternehmen rechtzeitig Massnahmen zur Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes ergreifen.
Link zum Newsletter: https://www.brandi.net/fileadmin/user_upload/Newsletter/pdf/2021/Newsletter_0321.pdf
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Neuerungen im Arbeitsrecht im Jahr 2021
In diesem Newsletter möchten wir Sie über einige wichtige Neuerungen im Arbeitsrecht informieren, die per 1. Januar 2021 oder teilweise schon im Jahr 2020 in Kraft getreten sind. Einige dieser Neuerungen benötigen eventuell eine Anpassung des Anstellungsreglements.
1. Vaterschaftsurlaub
Der neue Art. 329g OR sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, welcher im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder innerhalb der folgenden sechs Monate wird, Anspruch auf einen 14-tägigen Vaterschaftsurlaub hat. Dieser kann innert sechs Monaten nach der Geburt tage- oder wochenweise bezogen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird über die Erwerbsersatzordnung entschädigt. Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei der Mutterschaftsentschädigung.
Claudia Marti beantwortet rechtliche Fragen der Winterthurer Zeitung
Die Winterthurer Zeitung publizierte einen Beitrag über die missbräuchliche Verwendung von Fotos eines prominenten ehemaligen FCW-Stürmers im Zusammenhang mit Betrugsfällen in Afrika. Claudia Marti gab zu diesem Bericht Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten in einer solchen Situation.
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Anfechtung des Anfangsmietzinses – Bundesgericht stärkt den Vermietern den Rücken
Die kantonalzüricherische Personalvorsorgestiftung (BVK) hat beim Bundesgericht gegen ein Mieterpaar aus dem Kanton Waadt eine Änderung der Rechtsprechung erwirkt (BGer 4A_554/2019 vom 26. Oktober 2020).
Das Mietrecht gibt Mietern von Wohn- und Geschäftsräumen die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme die Höhe des Anfangsmietzinses als missbräuchlich anzufechten und eine angemessene Herabsetzung zu verlangen (Art. 270 OR). Bei Liegenschaften, welche nicht älter als 30 Jahre sind, bestimmt sich die Missbräuchlichkeit anhand des Ertrages, welcher der Vermieter erzielt (Nettorendite).
Dr. Christoph D. Studer wird Verwaltungsrat der Winterthur Consulting Group
Der Winterthurer Vermögensverwalter Winterthur Consulting Group stärkt im Zuge der Reformen der Schweizer Finanzmarktarchitektur seine Organisation und richtet sich für die Zukunft aus. Die Gesellschaft hat Ihre Rechtsform in eine Aktiengesellschaft gewandelt, damit einen Verwaltungsrat geschaffen und mit Dr. Christoph D. Studer erstmals einen unabhängigen Verwaltungsrat ins Leitungsgremium berufen. Das Gremium wird präsidiert von Markus Casanova und ergänzt durch Dr. Ralph Peterli. Die Geschäftsleitung besteht aus Rolf Gloor (CEO) und Marco Lenz (CFO).
Julia Bhend zu Gast im Top Talk auf Tele Top
Julia Bhend war als Datenschutzexpertin eingeladen, im Top Talk auf Tele Top zu Vorteilen und Risiken der Digitalisierung zu diskutieren. Das Gespräch fand aus Anlass der Digitaltage statt.
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Aktienrechtsrevision: Neuerungen in Bezug auf den Verwaltungsrat
Mit dem von den eidg. Räten am 19. Juni 2020 verabschiedeten Bundesgesetz über die Änderungen des OR wird das Aktienrecht umfassend revidiert. Die Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2020 ungenutzt abgelaufen. Mit dem Inkrafttreten ist ab der zweiten Hälfte 2021 zu rechnen.
Die Revision zielt unter anderem auf Verbesserungen der Corporate Governance auf VR-Ebene ab. Was ist neu?
Swiss-US Privacy Shield gemäss EDÖB ungenügend
Vorab: Was haben Schweizer Unternehmen nun zu tun?
- Prüfen Sie, ob in Ihrem Unternehmen Personendaten in die USA gestützt auf das Swiss-US Privacy Shield übermittelt werden. Eine Liste der Anbieter, die sich (zumindest auch) auf das Swiss-US Privacy Shield stützen, finden Sie hier: Privacy Shield Liste (bei Button Advanced Filter "Program" auf Swiss-US stellen) Ein guter Startpunkt kann auch die eigene Datenschutzerklärung sein, die häufig über die Nutzung des Swiss-US Privacy Shields informiert.
- Falls solche Übermittlungen stattfinden, prüfen Sie, ob Sie stattdessen mit vertraglichen Garantien die bestehenden Datenschutzrisiken eindämmen können (mehr dazu unten).
- Sollte dies nicht möglich sein, prüfen Sie Lösungen, die den Zugriff faktisch verhindern (z.B. Verschlüsselung), ein Aussetzen der Datenübermittlung (mehr dazu unten), ein Wechsel zu einem europäischen Anbieter oder - bei kleineren oder erst noch aufzubauenden Datenbeständen - das Einholen der Einwilligung aller Betroffenen.