Skip to main content
 

Einführung eines Transparenzregisters für alle juristischen Personen

Ein umstrittener Schritt im Kampf gegen Geldwäscherei und Steuerhinterziehung

Die Einführung eines Transparenzregisters für juristische Personen steht im Zentrum aktueller Debatten über Massnahmen gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Gesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können zur Verschleierung der Herkunft finanzieller Mittel missbraucht werden. Der Bundesrat hat als Antwort darauf den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) präsentiert, der ein zentrales eidgenössisches Transparenzregister vorsieht.

Dieses Register soll Auskunft über natürliche Personen geben, die wirtschaftliche Kontrolle über ein Unternehmen ausüben, sei es durch direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte. Sollte keine solche Kontrollperson identifizierbar sein, wird das oberste Führungsorgan des Unternehmens eingetragen.

Das Register betrifft alle juristischen Personen des schweizerischen Rechts, einschliesslich Vereine und Stiftungen. Diese können allerdings mit vereinfachten Identifikations- und Überprüfungsregeln rechnen. Die Rechtseinheiten müssen die Identität ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen ermitteln, überprüfen und dokumentieren. Je nach Komplexität der Unternehmensstruktur können unterschiedlich intensive Überprüfungsmassnahmen erforderlich sein.

Die Sicherstellung der Datenqualität im Register wird eine zentrale Herausforderung darstellen, da die Verantwortung zwischen den Unternehmen, der zuständigen Behörde und Dritten, die Ungereimtheiten aufdecken, geteilt wird. Im Unterschied zum Handelsregister wird der Zugang zum Transparenzregister auf bestimmte Behörden und unter dem Geldwäschereigesetz verpflichtete Berater beschränkt, um ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Nach Abschluss der Vernehmlassung plant der Bundesrat, die Gesetzesvorlage noch in diesem Jahr dem Parlament vorzulegen, mit einem potenziellen Inkrafttreten frühestens Anfang 2026.

Es bleibt die kritische Frage, inwiefern ein Transparenzregister effektiv zur Aufdeckung von Missbrauch beitragen kann, da korrupte Akteure vermutlich weiterhin Versuche unternehmen werden, ihre Transaktionen zu verschleiern. Die Einführung dieses Registers bringt zwar eine Angleichung der Schweiz an internationale Standards mit sich und erscheint längerfristig wohl oder übel als "alternativlos". Fragen kann man sich dennoch, ob der zusätzliche bürokratische Aufwand für hunderttausende von Gesellschaften eine substantielle Verbesserung bei der Bekämpfung von Missbrauch rechtfertigt.

Kontaktperson