Verzichtet die Arbeitgeberin nach erfolgter ordentlicher Kündigung freiwillig auf die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, wird von Freistellung gesprochen. Gewisse Wirkungen der Freistellung geben in der Praxis oft Anlass zur Diskussion. Was ist mit dem Bonus? Sind die Ferien oder die Überstunden durch die Freistellung kompensiert? Muss man Pauschalspesen weiter bezahlen? Was ist, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung krank wird? Solche und weitere Themen werden in diesem Beitrag von Roy Levy (Fachanwalt SAV Arbeitsrecht) thematisiert. Dieser Beitrag wurde in der Zeitschrift personalSCHWEIZ (Ausgabe 5, 2021) sowie als WEKA Newsletter publiziert.
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