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Vorboten der Unternehmungssteuerreform: Abschaffung der Prinzipalgesellschaften und der Swiss Finance Branch ab 2019

Gemäss einer Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 15. November 2018 wird im Hinblick auf die geplante Unternehmungssteuerreform bereits die Abschaffung der privilegierten Besteuerungs-Regime der Prinzipalgesellschaften und der Swiss Finance Branch angesteuert. Ab dem kommenden Jahr werden diese besonderen Besteuerungsformen, die nicht auf einer (expliziten) gesetzlichen Grundlage beruhten, nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bestehenden Steuerrulings für diese Besteuerungsregime werden im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Abschaffung der Statusgesellschaften (Verwaltungsgesellschaften) ebenfalls bald aufgekündigt werden.

Die Steuervorlage 19, die anstelle der gescheiterte Unternehmungssteuerreform III umgesetzt und ab dem Jahr 2020 in Kraft treten soll wird nur noch – konform mit internationalen Standards - privilegierte Besteuerungsbedingungen für Gesellschaften mit Einkommen aus Immaterialgüterrechten vorsehen („Patent- oder Lizenz Box“).

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