In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Expert Focus nehmen unsere Mitarbeiter Dr. Christoph D. Studer und Dr. Oliver Fritschi Stellung zur geplanten Gesetzesänderung zur Revisionshaftung. Obwohl selten Hauptverantwortliche, muss die Revisionsstelle in aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozessen regelmässig den grössten Teil des Schadenersatzes leisten. Nach weitverbreiteter Meinung ist es aber verfehlt, dass das Kontrollorgan so faktisch zum Ausfallbürgen für zahlungsunfähige Verwaltungsräte wird. Die Autoren halten das Revisionsvorhaben für geeignet, die Problematik zu entschärfen.
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