Bei Konflikten innerhalb des Verwaltungsrats kann es vorkommen, dass ein VR-Mitglied keine Informationen über die Gesellschaft oder keine Einsicht in die Geschäftsbücher mehr erhält. Zwar besteht seit langem eine ausdrückliche Regelung im Obligationenrecht, wonach jedem Verwaltungsrat umfassende Einsichts- und Auskunftsrechte zustehen. Bis anhin unklar war aber, ob dieses Recht auch gerichtlich durchsetzbar ist.
Die juristische Lehre war in dieser Frage gespalten, eine höchstrichterliche Rechtsprechung gab es nicht. Das Bundesgericht hat die Kontroverse nun in seinem Leitentscheid vom 28. Februar 2018 gelöst: Verwaltungsräte können ihr Informationsrecht auch klageweise durchsetzen und zwar im summarischen Verfahren.
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