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FINMA publiziert Wegleitung für Initial Coin Offerings (ICOs)

Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat sich kürzlich im Rahmen einer neuen Wegleitung zum Thema Initial Coin Offerings (ICOs) geäussert. Damit erhalten interessierte Kreise Guidelines, wie ICOs gemäss der Schweizer Finanzmarktregulierung zu qualifizieren sind. 

Die Anzahl neuer ICO-Vorhaben ist in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen. Dabei handelt es sich um eine Finanzierungsform für Unternehmen, typischerweise Startups, bei welcher Anleger finanzielle Mittel an einen ICO-Organisator überweisen. Im Gegenzug erhalten sie blockchain-basierte "Coins" respektive "Tokens", welche entweder auf einer vom Ausgeber neu entwickelten Blockchain beruhen oder mittels eines sog. "Smart Contract" mit einer bereits bestehenden Blockchain verknüpft sind.

Die FINMA-Wegleitung teilt die Token in drei Kategorien ein: "Zahlungs-Token", "Nutzungs-Token" und "Anlage-Token", wobei jede Kategorie anderen Regulierungsstandards unterliegt. Entscheidend für die Einteilung ist weniger die vertragliche Ausgestaltung, als vielmehr eine funktionale, wirtschaftliche Betrachtungsweise. Sind die Token als Anlageinstrumente, d.h. Effekten, zu qualifizieren, ergeben sich die entsprechenden Rechtsfolgen, insbesondere auch die Anwendbarkeit des Geldwäschereigesetzes. 

Da die Abgrenzung zwischen den genannten Token-Kategorien aufgrund vieler Hybrid-Modelle schwierig sein kann, muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Die FINMA-Wegleitung enthält deshalb einen Fragekatalog mit den wichtigsten Informationen, die vom ICO-Organisator der FINMA im Rahmen einer Unterstellungsanfrage anzugeben sind. 

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