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Haftungsprävention bei Mandatsniederlegung

Ein Verwaltungsrat, Stiftungsrat oder anderes Organ hat auch im Zusammenhang mit der Beendigung des Mandats die Möglichkeit, das Risiko einer Haftung zu beschränken, wenn er gewisse Aspekte beachtet. Der Blogbeitrag setzt sich mit konkreten Umständen auseinander, die es zu berücksichtigen gibt.

Unter Organhaftung Schweiz veröffentlicht Dr. Christoph D. Studer regelmässig Beiträge zum Thema Organhaftung.  

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