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AHVG Art. 52 - Strikte Haftung von VR und Erben

In zwei aktuellen Entscheiden haben die Gericht einmal mehr die strikte Rechtsprechung bezüglich der Haftung von Organen (Verwaltungsräten, Geschäftsführern, Stiftungsräten etc.) im Zusammenhang mit der Nichtbezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bestätigt. Der Beitrag fasst einige Aspekte dieser Rechtsprechung zusammen. U.A. wird auch darauf hingewiesen, dass Erben solcher Personen ebenfalls für diese Beiträge verantwortlich gemacht und betrieben werden können.  

Unter Organhaftung Schweiz veröffentlicht Dr. Christoph D. Studer regelmässig Beiträge zum Thema Organhaftung.

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