Verrechnungssteuergesetz: Bundesrat für mehr Kulanz bei der Rückforderung
Personen mit Wohnsitz im Inland haben grundsätzlich Anspruch auf die Rückerstattung der bezahlten Verrechnungssteuer von 35% auf Vermögenserträgnissen und Dividenden. Voraussetzung ist eine ordnungsgemässe Deklaration gegenüber den Steuerbehörden.
Aufgrund von Bundesgerichtsurteilen kam es seit 2014 zu einer restriktiven Auslegung der Rückerstattungspraxis. Bereits eine unvollständige Deklaration führt zu einer Verwirkung und damit zu einer Verweigerung der Rückzahlung, womit diese zusätzlich zur Einkommenssteuer anfällt. Politik, Wissenschaft und Wirtschaft haben diese restriktive Auslegungspraxis als teilweise unfair, als Strafe und sogar als rechtswidrig kritisiert.
Der Bundesrat hat nun gestützt auf eine Motion reagiert und möchte die im Wesentlichen bis 2014 geltende Praxis im Verrechnungssteuergesetz festschreiben. Einmal mehr soll damit eine über das Ziel hinaus schiessende Bundesgerichtspraxis auf dem Gesetzesweg korrigiert werden. Die derzeit in der Vernehmlassung stehenden Neuerungen sehen eine Rückkehr zur alten Praxis vor 2014 vor, womit eine ordnungsgemässe Deklaration auch dann vorliegt (und entsprechend keine Verwirkung eintritt), wenn die Einkünfte oder das Vermögen in der Steuererklärung fahrlässig nicht angegeben wurden und vor Ablauf der Frist für die Einsprache gegen die Veranlagung entweder
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nachträglich angegeben werden; oder
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von der Steuerbehörde von sich aus zu den Einkünften oder Vermögen hinzugerechnet werden.
In der Vernehmlassungsvorlage noch nicht stimmig ist unseres Erachtens die Rückwirkung der Gesetzesneuerung bei Inkrafttreten. Die Änderung sollte unseres Erachtens auf alle seit 2014 hängigen Verfahren angewendet werden, um Ungerechtigkeiten zufolge einer zwischenzeitlich überschiessenden Praxis zu vermeiden.
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